Kostenvoranschlag

& Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Nur ein kleiner Kratzer oder ein Parkrempler? Bei sogenannten Bagatellschäden (Schadenssumme meist unter 750 bis 1.000 €) weigert sich die gegnerische Versicherung in der Regel, die Kosten für ein umfangreiches Unfallgutachten zu übernehmen. In diesen Fällen ist ein professioneller Kostenvoranschlag oder ein detailliertes Kurzgutachten die richtige Wahl, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Das Problem: Für Laien ist es oft extrem schwer einzuschätzen, ob es sich wirklich nur um einen optischen Kleinschaden handelt. Hinter einer harmlos wirkenden Delle können teure Schäden an der darunterliegenden Karosserie oder empfindlichen Parksensoren versteckt sein. Bevor Sie auf den Kosten sitzen bleiben, lassen Sie unsere Experten das Fahrzeug prüfen. Wir erstellen eine verbindliche Vorkalkulation der Reparatur-, Material- und Lackierkosten und sichern alle wichtigen Beweise.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten?
• Bei rein oberflächlichen Lackkratzern und offensichtlichen Kleinschäden.
• Zur schnellen Beweissicherung für die Versicherung bei geringer Schadenshöhe.
• Als kostengünstige, von der Versicherung anerkannte Alternative beim Bagatellschaden.

Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Aussagen der Versicherung abspeisen. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie ehrlich und unverbindlich, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder Sie ein volles Gutachten benötigen.