Fragen & Antworten
Haben Sie Fragen zu Unfallgutachten, Kosten oder unserem Service? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – schnell, klar und praxisnah. Unsere FAQs decken alles ab, was Unfallgeschädigte in Hannover und Region interessiert: von der ersten Schadenseinschätzung bis zur finalen Auszahlung.
Wie helfen wir bei meinem Unfallschaden?
Wir begleiten Sie als Unfallgeschädigten sicher und umfassend von dem Moment der Besichtigung an bis hin zur Instandsetzung Ihres Fahrzeugs bzw. zur Auszahlung der Schadensumme. Innerhalb von nur 60 Min. erscheinen wir am Unfallort und bereits 24 Stunden nach der Besichtigung haben Sie ein fertiges Schadensgutachten mit umfangreicher Fotodokumentation in Ihrer Hand. Wir legen als unabhängige und fachkundige Gutachter die Schadenssumme fest, die dem eingetretenen Unfallschaden gerecht ist.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Sie hatten einen Verkehrsunfall, tragen keine Schuld und möchten als Geschädigter Ihre Ansprüche geltend machen? So müssen Sie nichts zahlen! Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Bei unklarer Schuldlage ist auch die Kostenfrage unbestimmt. Doch auch in diesen Fällen ist die Beauftragung eines Gutachters nicht verkehrt, da Sie im schlimmsten Fall ein neutrales Schadensgutachten gegen die Kaskoversicherung in der Hand hätten.
Bei unklarer Schuldlage ist auch die Kostenfrage unbestimmt. Doch auch in diesen Fällen ist die Beauftragung eines Gutachters nicht verkehrt, da Sie im schlimmsten Fall ein neutrales Schadensgutachten gegen die Kaskoversicherung in der Hand hätten.
Sollte ich einen Anwalt beauftragen?
Bei einem Verkehrsunfall ist es immer empfehlenswert, Ihre Interessen von einem kompetenten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Durch diesen haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Schadensersatzansprüche schnell, vollständig und für Sie unkompliziert durchgesetzt werden. Gerade bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung zusätzlich zum Schaden Ihre Anwaltskosten. Daher gibt es keinen Grund auf Ihr gutes Recht zu verzichten.
Muss ich mein Auto reparieren?
Nein, Sie können ihr Auto auch unrepariert lassen. Wenn der leichte Kratzer am Kotflügel Sie nicht stört, dann steht es Ihnen frei, ob sie diesen entfernen möchten. In diesem Fall können Sie den Schaden durch eine fiktive Abrechnung ersetzt bekommen. Die Versicherung zahlt Ihnen den Netto-Betrag der vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten aus, ohne dass sie eine Reparaturrechnung vorlegen müssen.